Ovau
Barrierefreie Websites für Kultur- und Kreativwirtschaft
Gemeinsam Gutes tun ...
Mein Name ist Oliver Vaupel. Nach der klassischen Designausbildung auf der Bergischen Universität Wuppertal zog ich nach Hamburg in die große Werbewelt. Von dort mitgenommen habe ich jede Menge Markenerfahrung auf großen Marken. Gelernt habe ich, wie man mit Werbung Geschichten erzählt.
Nach 12 Jahren Werbung fand ich dann: Hier bewegt sich nichts mehr. Die Welt der Blogs, Websites und Startups ist viel spannender. Und endlich gab es auch die Möglichkeit, selbst zu produzieren, eine Website zu veröffentlichen und Geschichten ohne große Werbeetats zu erzählen.
Mittlerweile habe ich in Düsseldorf seit 2010 mein eigenes Designstudio, war Co-Founder der Coworking Spaces GarageBilk und Super7000 und des ersten FabLabs in Düsseldorf, dem GarageLab e.V.
Ich arbeite in und mit einem sehr agilen Umfeld von Freelancern, Firmen und Agenturen an Websites, User Interfaces, digitalen Produkten und Branding Projekten. Mein Schwerpunkt ist dabei die digitale Barrierefreiheit. Das Web für alle Menschen zugänglich zu machen, ist eine sehr schöne Aufgabe. Und tatsächlich gesetzlich für immer mehr Unternehmen und Einrichtungen vorgeschrieben. Seit 2021 bin ich dafür von der IAAP – derInternational Association of Accessibility Professionals als Web Accessibility Specialist zertifiziert. Als Mitglied der IAAP-DACH – Deutschland, Österreich und der Schweiz – bin ich reglmäßig in Workshops und Arbeitsgruppen zum Thema Barrierefreiheit. Im Verband der UX Professionals German UPA arbeite ich im Arbeitskreis Barrierefreiheit mit. Dort publizieren wir regelmäßig im Blog fronta11y.org zum Thema.
Barrierefreiheit für öffentlich geförderte Kulturbetriebe
Ich kann das aus meiner täglichen Praxis bestätigen: Die Barrierefreiheit der Website wurde in allen Projekten, die ich betreut habe, ausdrücklich gefordert. Wie im Baurecht ist dabei auch im Web der Standard ziemlich gut definiert. Es reicht nicht, mal eben ein paar Best Practices einzubauen und zu erklären, dass die Website jetzt immerhin „barriereärmer“ sei. Die „EU-Norm 301 549 schreiben sehr konkret vor, was eine Website mindestens erfüllen muss, damit sie als barrierefrei im Sinne dieser Norm gilt. Und natürlich gehen sie alle auf die UN-Behindertenrechtskonvention zurück, die Deutschland und Europa ratifiziert haben.
Viele Kulturbetriebe haben auch aus ihrem eigenen Selbstverständnis heraus ein großes Interesse, inklusiv zu sein und Teilhabe zu fördern. Immer mehr Künstler*innen mit Behinderung treten inzwischen selbstbewusst in die Öffentlichkeit und fordern für sich und ihr Publikum barrierefreien Zugang.
Audit zur Barrierefreiheit bestehender Websites
Erster Schnell-Check für eine erste Einschätzung
Ausführliches Audit der Website nach EU-Norm 301 549 mit dokumentiertem Bericht. Das Ergebnis wird in konkrete Schritte (Issues) aufgeteilt, die sie sofort an ihre betreuende Agentur zur Umsetzung weitergeben können
Erstellung einer Barrierefreiheitserklärung (notwendig für überwiegend mit öffentlichen Geldern geförderte Einrichtungen)
Barrierefreies Design von Websites
Konzeptionelle und gestalterische Umsetzung von barrierefreien Marken-Designs
Konzeptionelle und technische Umsetzung von Web-Projekten in Zusammenarbeit mit Ihrer Agentur
Begleitende Beratung zur Barrierefreiheit als zertifizierter Experte für Barrierefreiheit bei Marken- und Web-Projekten
Ovau
Flinger Broich 18, D-40235 Düsseldorf
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